AGB und Stornobedingungen

der Seminarhaus Stolzenhagen GmbH

Gilt für das Seminarhaus Taubenblau, das Speicher Gästehaus und das Haus am Kanal in Stolpe.

  1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Anzahlung wie im Angebot ausgewiesen, für Hausmiete, Tagungsraummiete, Essen oder andere Leistungen auf unserem Konto eingegangen ist. Die Gesamtsumme kann dann in zwei weiteren Raten bezahlt werden: 50 % der Gesamtsumme werden zwei Monate vor Anreise in Rechnung gestellt, die Restsumme dann zwei Wochen vor Anreise.

  2. Mit der Überweisung der Anzahlungssumme ist das Haus von Ihnen gebucht und Sie akzeptieren unsere AGB und Stornobedingungen.

  3. Das gebuchte Haus steht dem Gast von 16.00 Uhr am Anreisetag und bis 14.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Die Zimmer müssen am Abreisetag um 11.00 Uhr freigegeben werden. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot eine andere Ankunfts- oder Abreisezeit vereinbart wurde. Frühere Anreisen, auch einzelner Teilnehmer, sind ausdrücklich nicht erwünscht.

  4. Bei Buchungen ab 16 Personen ist der Seminarraum im Haus Taubenblau inklusive. Der Seminarraum im Stall kann, erst ab einer Mindestgruppengröße von 16 Personen, dazu gemietet werden. Dieser Raum ist nicht heizbar. Die Seminarräume im Ponderosa Gästehaus werden Ihnen von unserem Partner Ponderosa e.V. vermietet und sind nicht mit im Angebot enthalten.

  5. Die Verpflegung ist, wenn nicht anders bestellt, vegetarisch und bezieht sich auf Frühstück, Mittagessen, Abendessen.

  6. Bei Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen gelten folgende Stornobedingungen:

    – Wir behalten 30 % der Gesamtsumme ein bei Rücktritt vom Vertrag ab Zeitpunkt der Buchung bis 2 Monate vor Anreise.
    – Wir behalten 80 % der Gesamtsumme ein bei Rücktritt vom Vertrag ab 2 Monate und bis 2 Wochen vor Anreise.
    – Wir behalten 100 % der Gesamtsumme ein bei Rücktritt vom Vertrag ab 2 Wochen vor Anreise.

    Die Seminarhaus Stolzenhagen GmbH bemüht sich, nicht in Anspruch genommene, aber gemietete Tagungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, gelingt es uns das Hausanderweitig zu vermieten fällt nur die Anzahlungssumme als Bearbeitungsgebühr / Stornogebühr an.

  7. Sollten sie mit weniger Personen anreisen als im Angebot aufgeführt findet keine Erstattung statt. Einzige Ausnahme sind Verpflegungskosten. Hier gilt: Der Mieter zahlt mindestens die Verpflegung für 14 Personen. Wenn sie bspw. für 18 Personen angezahlt haben und nur mit 12 Personen anreisen, erstatten wir Ihnen die Cateringkosten für 4 Personen, wenn sie uns mindestens 2 Tage vor Anreise informiert haben. Die Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

  8. Hat das Haus begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

  9. An den Seminarhäusern und in den Gärten wird ständig renoviert, gebaut und gepflegt, was zu Einschränkungen führen kann. Bei größeren Bau oder Renovierungsmaßnahmen weisen wir auf evt. Einschränkungen hin. Die Seminarhäuser liegen alle in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen Häusern. Lärm oder andere Belästigungen durch die Nachbarn und durch die Landwirtschaft kommen vor. Wir erstatten hierfür keine Entschädigung.

  10. Wir senden vergessene Gegenstände nur nach, wenn wir von ihnen einen Rückfrankierten Umschlag oder ein rückfrankiertes Päckchen erhalten.

  11. Haustiere sind aus Allergiegründen grundsätzlich nicht gestattet.

  12. Wir akzeptieren nur Überweisungen, Paypal und Bargeld.

  13. Das Unternehmen bemüht sich zu Händen der Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen mit größter Sorgfalt zu behandeln, wir übernehmen aber keine Garantie. Das Unternehmen übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgeld die Nachsendung desselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgestellt. Das Seminarhaus bewahrt die Sachen 2 Monate auf. Jede Haftung des Seminarhauses ist ausgeschlossen.

  14. Auf den Seminarhausparkplätzen besteht für die dort abgestellten Fahrzeuge grundsätzlich keine Haftung sowie keine Überwachungspflicht des Unternehmens.

  15. Der Leiter einer Veranstaltung im Seminarhaus gilt als ermächtigt, alle im Rahmen der Organisation erforderlichen Erklärungen für den Veranstalter / Mieter abzugeben. Wenn der Veranstalter die Vollmacht des Veranstaltungsleiters einschränken möchte, so muss dies uns durch die schriftliche Erklärung vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

  16. Der Veranstalter übernimmt die Mit-Haftung für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich in Anspruch genommener Leistungen.

  17. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.

  18. Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen oder Exponaten, die der Veranstalter in die Tagungsräume eingebracht hat, wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

  19. Das Anbringen von Dekorations- und Moderationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Unternehmens gestattet. Für die Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Seminarhauses, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  20. Der Gerichtsstand ist Frankfurt / Oder.

Team Seminarhaus Stolzenhagen GmbH

Stand 28.11.2023